Die BewerberInnen müssen den betreffenden Dozenten ein Video als Hörprobe zur Verfügung stellen: Zum Hochladen Ihres Videomitschnitts klicken Sie bitte auf den Link "Hörprobe".
Die Zulassung ist erst nach einer Bestätigung durch den betreffenden Dozenten wirksam, diese erfolgt spätestens bis zum 31. Mai 2012 schriftlich durch den Veranstalter.
Das Mindestalter der TeilnehmerInnen ist 18 Jahre. Minderjährige bedürfen der Begleitung eines Erwachsenen.
Die Kursgebühr beträgt 500 € pro Kursteilnehmer, Trios zahlen 1000 €, Quartette und Quintette jeweils 1500 €.
Ankunftstag ist der 19. August und Abreisetag der 2. September 2012.
Für die vorgesehene Klassenkonzerte sollte angemessene Kleidung mitgebracht werden.
Es wird erwartet, dass die TeilnehmerInnen während des gesamten Veranstaltungszeitraums anwesend sind.
Mit ihrer Anmeldung stimmen die StudentInnen der Veröffentlichung ihres Auftrittes anlässlich der Sommerakademie auf Daten- und Tonträger sowie Video und im Internet zu.
Wichtige Zusatzinformationen
Neben der Musikprobe müssen die BewerberInnen ein Foto sowie eine kurze Biografie übersenden. Hinweise hierzu finden Sie in unserer Anmeldungshilfe.
Zur Identifikation wird das Passfoto unbedingt benötigt. Ohne Foto ist eine Teilnahme nicht möglich.
Der Anspruch auf eine Teilnahme besteht erst nach Eingang der Kursgebühr beim Veranstalter.
Die Mitwirkung bei Konzerten erfolgt nach Absprache mit den Professoren.
Die besten Ergebnisse der Abschlusskonzerte werden auf Daten- und Tonträger veröffentlicht.
Die medizinische Versorgung liegt in der Eigenverantwortung der TeilnehmerInnen.
Für die TeilnehmerInnen besteht eine Haftpflichtversicherung.
Die Kurssprachen sind deutsch und englisch.
Mindestteilnehmerzahl pro Kurs: 10 StudentInnen.
Unterkunft:
Der Veranstalter ist bemüht, alle Teilnehmer kostenfrei in Gastfamilien unterzubringen!